Ebenheit messen laut ÖNORM-DIN 18202

Aus Sicht des Bauherren ist es eine klare Sache: Er läßt ein Haus bauen und erwartet aus seiner Sicht eine einwandfreie Ausführung. Der Boden muß eben und die Wände müssen gerade sein. Selbstverständlich dürfen die Abmessungen der Bauteile auch nicht kleiner sein, als in den Bauzeichnungen angegeben. Schließlich soll die schon vor dem Bau des Hauses in Auftrag gegebene maßgefertigte Küche genau an der vorgesehenen Stelle plaziert werden. Paßt dies nicht, ist das Maleur groß, Toleranz ist keine vorhanden und der Ruf nach einer technischen Regelungen wird laut.

Die gibt es natürlich und sie beschäftigen sich mit der Toleranz - und zwar mit den Maßtoleranzen im Hochbau. Genauer sind das:

  • DIN 18201: Sie regelt beispielsweise die Begriffe und Anwendungen.

  • DIN 18202: Sie beschäftigt sich mit baustoffunabhängigen Toleranzen für die Ausführung von Bauwerken.

  • DIN 18203: Hier sind die zulässigen Toleranzen für Bauteile aus Beton (Stahlbeton, Spannbeton), Stahl und Holz (Holzwerkstoffe) aufgeführt.

 

Manchmal wird auch im Vertrag (Leistungsbeschreibung) gesondert etwas zur Maßhaltigkeit ausgeführt. Sofern das nicht der Fall ist, sind mindestens die Grenzmaße, Winkeltoleranzen beziehungsweise Ebenheitstoleranzen einzuhalten. Eines muß aber von vornherein klargestellt werden: Die in den Normen aufgeführten Toleranz-Werte sollen zunächst einmal die grundsätzliche Verwertbarkeit des Bauwerks sicherstellen. Ein Gutachter sieht die Maßtoleranzen daher vielleicht in einem anderen Licht, als der Bauherr.

Aber mit der Ö-NORM ist es noch nicht abgetan. Die Herstellerangaben liegen in der Hierarchy über der Norm somit können die Angaben laut ÖN-18202 bei Flächenfertige Böden mit erhöhten Anforderungen, von 1M mit 3mm Abweichung, für Weitzer Parkettböden nicht als Bezug genommen werden, da Weitzer Parkett eine höhere Anforderung von 2mm auf 1m vorschreibt. Die Normen dürfen als Mindestanforderungen verstanden werden.

 

Zusatzergänzung für den Laien. Die Messlatte muss auf den Untergrund satt aufliegen die Messung darf nur zwischen den Auflagepunkten der Latte, also zwischen den zwei Punkten wo die Latte auf den Estrich aufliegt durchgeführt werden. Die Messung unter einer hochgeschaukelten Messlatte (Fluchtgeraden der Richtlatte) ist unzulässig. Der Messkeil wird zwischen Untergrund/Estrich und Messlatte-Unterkante  eingesteckt und das Mass in mm abgelessen.

Bezug Messkeil

 
 
 

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